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PKV-Tarifoptimierung · 100% erfolgsbasiert

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Entspannt dank optimierter PKV
Gesetzliches Recht seit 1994
Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung*

* Gilt bei Wechsel in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz. Für Mehrleistungen im Zieltarif kann der Versicherer einen angemessenen Risikozuschlag verlangen oder diese ausschließen und insoweit eine Gesundheitsprüfung durchführen (§ 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hs. 2 VVG).

§ 34d GewORegistrierter Versicherungsmakler
IHK München& Oberbayern registriert
SchlichtungsstellenVersicherungsombudsmann & PKV-Ombudsmann
Kostenlose Erstanalyse · ohne Verpflichtung
So einfach geht's

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Sehr hohes Einsparpotenzial**
Wir finden heraus, ob es auch bei Ihnen möglich ist.

PKV-Kunden zahlen oft mehr, als nötig wäre. Wir analysieren Ihren bestehenden Tarif, decken Optimierungspotenzial auf und verhandeln direkt mit Ihrem Versicherer – persönlich, diskret und ohne Kündigungsrisiko. Bei Wechsel in einen gleichartigen Tarif entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung*, Ihre Alterungsrückstellungen bleiben zu 100 % erhalten. Ihr Honorar? Nur im Erfolgsfall.

Gesetzlich Ihr Recht

Der Tarifwechsel ist Ihr gesetzliches Recht nach § 204 VVG – inklusive vollem Erhalt Ihrer Alterungsrückstellungen.

Kein Honorar ohne Erfolg

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20+ Jahre Team-Expertise

Unser Makler-Team bringt über 20 Jahre PKV-Erfahrung mit – ausschließlich in Ihrem Interesse.

Rundum-Service

Wir übernehmen Analyse, Vergleich und die komplette Korrespondenz mit Ihrem Versicherer für Sie.

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Honorar ohne Erfolg
20+
Jahre Team-Erfahrung
Häufige Fragen

Bevor Sie fragen –
wir haben schon geantwortet.

Verliere ich meine Alterungsrückstellungen beim Tarifwechsel?

Nein. Bei einem Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Versicherers nach § 204 VVG bleiben Ihre Alterungsrückstellungen vollständig erhalten.

Brauche ich eine neue Gesundheitsprüfung?

Bei Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz nicht.* Nur für echte Mehrleistungen kann der Versicherer einen angemessenen Risikozuschlag verlangen oder diese ausschließen.

Was kostet mich die Beratung?

Die Analyse ist kostenlos und unverbindlich. Ein Honorar entsteht ausschließlich, wenn Sie tatsächlich sparen oder mehr Leistung erhalten.

Wie lange dauert der Tarifwechsel?

In der Regel wenige Wochen. Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Ihrem Versicherer für Sie.

Finden Sie in 2 Minuten heraus, was für Sie drin ist.

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Sprechen Sie mit uns.

Kurze Anfrage genügt – wir melden uns mit den nächsten Schritten.

Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Glasser · Katharina.Glasser@opti-makler.com

info@opti-makler.com · +49 (0) 8640 – 79 71 991 · www.opti-makler.com

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PKV-Ombudsmann (Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung), Berlin · pkv-ombudsmann.de
Beschwerdemanagement: Opti-Makler GmbH · info@opti-makler.com

Berufsrechtliche Regelungen: § 34d GewO, Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) – einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de
Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor den oben genannten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Datenschutzerklärung
* Gilt bei Wechsel in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz. Für Mehrleistungen im Zieltarif kann der Versicherer einen angemessenen Risikozuschlag verlangen oder diese ausschließen und insoweit eine Gesundheitsprüfung durchführen (§ 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hs. 2 VVG).
** Das Einsparpotenzial wird individuell für Ihren bestehenden Tarif ermittelt; eine pauschale Angabe ist nicht möglich. Individuelle Ergebnisse können abweichen.